FORMULARE


GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN

Wir stehen Ihnen gern zur Seite bei der Erstellung und der Abwicklung von Verträgen zum Kauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen – und zwar auch dann, wenn die Immobilie auf dem Grundstück erst errichtet werden soll. Die erforderlichen Verträge sollen hierbei die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigen und unter anderem gewährleisten, dass die Kaufpreis­zahlung durch den Käufer und die Eigentums­übertragung durch den Verkäufer risikolos erfolgen. Im Rahmen dessen erledigen wir auch die Löschung von bestehen­den Grundschulden und anderen Belastungen im Grundbuch. Sofern der Kauf einer Immobilie finanziert werden soll, übernehmen wir die Beurkundung der zu bestellenden Grundschuld.  


Auch für die Übergabe von Grundbesitz, zum Beispiel an die nächste Generation, sind wir Ihr Ansprechpartner. Im Rahmen von Regelungen zur „vorweggenommenen Erbfolge“ sorgen wir dafür, dass Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen wird und die Wünsche der Übertragenden zur weiteren Absicherung, z. B. durch Wohnungsrechte, beachtet werden. Schließlich sind wir Ihnen auch behilflich bei Bauträgerprojekten und, wenn Immobilien im Rahmen einer Teilungserklärung in mehrere Eigentumseinheiten aufgeteilt werden sollen.

Hier gilt es unter anderem darauf zu achten, dass Geh- und Fahrtrechte oder Versorgungsleitungsrechte rechtlich abgesichert sind.




FORMULARE


UNTERNEHMEN UND GESELLSCHAFTEN

Wir stehen Ihnen gern zur Seite bei der Ausgestaltung und Umsetzung Ihrer Angelegenheiten hinsichtlich Ihres Unternehmens oder Ihrer Gesellschaft. Dazu gehört vor allem die Gründung Ihrer Gesellschaft und die Unterstützung bei der Erstellung und Beurkundung der erforderlichen Gesellschaftsverträge und weiteren erforderlichen Schritte, um eine sichere Grundlage für Ihre unternehmerischen Vorhaben zu schaffen.


Auch während des gesamten Bestehens Ihres Unternehmens oder Ihrer Gesellschaft bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung. Wir begleiten Sie unter anderem bei Kapitalmaßnahmen wie Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals, der Änderung von Gesellschaftsverträgen oder der Aufnahme neuer Gesellschafter. Zudem unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Unternehmens- oder Anteilsverkäufen und sonstigen Umstrukturierungen sowie der Liquidation und Löschung Ihrer Gesellschaft. Bei allen erforderlichen Maßnahmen nehmen für Sie zudem die erforderlichen Registeranmeldungen vor.


Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner bei der Unternehmensnachfolge. Wir beraten Sie bei der Übertragung Ihres Unternehmens oder von Unternehmensanteilen, sei es im Rahmen einer Schenkung oder durch einen Verkauf und sorgen für die Absicherung Ihrer Interessen und Rechte.

Mit unserer Expertise bieten wir Ihnen rechtliche Sicherheit und individuelle Lösungen in einem dynamischen, komplexen Bereich.




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ERBEN UND VERERBEN

Wir stehen Ihnen gern zur Seite bei der Ausgestaltung und Umsetzung Ihrer Angelegenheiten im Bereich „Erben und Vererben“. Dazu gehört vor allem die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihre individuellen Vor­stellungen umzusetzen und entsprechende Regelungen für den Todesfall rechtssicher zu treffen. Unser Ziel ist es, klare und eindeutige Regelungen zu schaffen, um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden und die Vermögensnachfolge optimal zu gestalten.


Auch im Nachgang von Erbfällen unterstützen wir Sie. Wir helfen Ihnen beispielsweise im Rahmen von Erbauseinandersetzungsverträgen dabei, die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben zu regeln und Vermögens­gegenstände zu übertragen, begleiten Sie bei der Beantragung eines Erbscheins oder der Ausschlagung einer Erbschaft.









FORMULARE



VORSORGE FÜR DEN NOTFALL

Wir stehen Ihnen gern zur Seite bei allen Fragestellungen rund um das Thema Vorsorge. Dazu gehört insbesondere die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für den Fall, dass Sie aufgrund plötzlicher oder altersbedingter Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln.

Im Rahmen dessen sehen wir auch Regelungen vor, die die gerichtliche Bestellung eines Betreuers regelmäßig verhindern und regeln, in welchem Umfang im Notfall eine medizinische Behandlung unternommen oder unterlassen werden soll.

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Notfall rechtlich verbindlich festgehalten werden.




FORMULARE


EHE UND FAMILIE

Wir stehen Ihnen gern zur Seite bei der Ausgestaltung und Umsetzung Ihrer Angelegenheiten im Bereich „Ehe und Familie“. Dazu gehört insbesondere die Gestaltung von Eheverträgen, um klare und verbindliche Regelungen für das eheliche Zusammenleben sowie mögliche Vermögensabgrenzungen und Vermögensauseinandersetzungen, zum Beispiel bei vorhandenem Unternehmen oder Grundbesitz, zu treffen. Unser Ziel ist es, individuelle Lösungen zu schaffen, die Ihre persönlichen Vorstellungen berücksichtigen und rechtlich absichern.


Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung unterstützen wir Sie. Wir helfen Ihnen beispielsweise bei der Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, die eine Scheidung vereinfachen können und Fragen der Vermögensaufteilung, des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge außergerichtlich, einvernehmlich und rechtssicher regeln.

Zudem sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um Anträge zur Adoption von Minderjährigen oder Volljährigen geht. 

Mit unserer Expertise bieten wir Ihnen rechtliche Sicherheit und individuelle Lösungen in einem sensiblen, rechtlich anspruchsvollen Bereich.



KOSTEN



GEBÜHRENERHEBUNGSPFLICHT 

Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Notarkasse erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich.


SOZIALES GEBÜHRENSYSTEM 

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.


BERATUNG INKLUSIVE 

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie als Bürgerin oder Bürger: Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.


GÜNSTIG 

Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.


 
 
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